KOSTEN
Heilpraktikerleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen.
Wenn Sie regelmäßig die Unterstützung eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin für Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten, kann es sinnvoll sein, über eine passende Zusatzversicherung nachzudenken. Viele große Krankenversicherungen – ob gesetzlich oder privat – bieten mittlerweile entsprechende Tarife an. In der Regel wird jedoch nur ein Teil der Kosten erstattet; der verbleibende Betrag ist von Ihnen selbst zu tragen.
Honorar
Eine Sitzung (50–60 Minuten) kostet 110 €.
Das Honorar ist unabhängig von einer möglichen Kostenübernahme durch eine Versicherung direkt mit mir abzurechnen.
Rechnungen können – soweit möglich – nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt werden. Da viele psychotherapeutische Verfahren dort jedoch nicht oder nur unzureichend berücksichtigt sind, werden die tatsächlichen Kosten teilweise außerhalb dieses Gebührenverzeichnisses berechnet. Bitte beachten Sie, dass die GebüH aus den 1980er-Jahren stammt und seither nicht angepasst wurde.
Erstattung durch Versicherungen
Einige private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten die Kosten ganz oder teilweise.
Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung direkt bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist.
Terminabsagen
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 48 Stunden vorher ab (dabei zählen nur Arbeitstage, d.h. z.B. Absage für Montag spätestens am Freitag vorher, ebenso bei Feiertagen).
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird das Honorar für eine Sitzung als Ausfallhonorar berechnet.