Kosten
Heilpraktikerleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen.
Wenn Sie regelmäßig die Unterstützung eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin für Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten, kann es sinnvoll sein, über eine passende Zusatzversicherung nachzudenken. Viele große Krankenversicherungen – ob gesetzlich oder privat – bieten mittlerweile entsprechende Tarife an. In der Regel wird jedoch nur ein Teil der Kosten erstattet; der verbleibende Betrag ist von Ihnen selbst zu tragen.
Honorar
Erstgespräch:
Ein unverbindliches Erstgespräch bietet Ihnen und mir die Möglichkeit, sich persönlich kennenzulernen. In einem geschützten Rahmen können Sie Ihr Anliegen schildern und erste Fragen klären. Gemeinsam schauen wir ob Ihnen meine Arbeitsweise zusagt und wie ich Sie im Rahmen meiner bewegungstherapeutischen Begleitung unterstützen kann.
Das Erstgespräch dient zur beiderseitigen Orientierung und verpflichtet Sie nicht direkt zur Teilnahme.
Einzelsitzung:
Eine Einzelsitzung (60 Minuten)
Kosten: 100 €
Der angegebene Preis gilt pro Stunde/Sitzung und setzt einen verbindlichen Abschluss eines Vertrags über mind. 5 Bewegungstherapie-Einheiten voraus.
Gruppensitzung:
Eine Gruppensitzung (75min)
Kosten: 25€ pro TN. (bestehend aus min. 4 und max. 8 Teilnehmerinnen/Teilnehmern)
Der angegebene Preis gilt pro Sitzung und setzt einen verbindlichen Abschluss eines Vertrags über mind. 10 Bewegungstherapie-Einheiten voraus.
Da die Einheiten aufeinander aufbauen, ist eine regelmäßige Teilnahme Voraussetzung
Das Honorar ist unabhängig von einer möglichen Kostenübernahme durch eine Versicherung direkt mit mir abzurechnen.
Rechnungen können – soweit möglich – nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt werden. Da viele psychotherapeutische Verfahren dort jedoch nicht oder nur unzureichend berücksichtigt sind, werden die tatsächlichen Kosten teilweise außerhalb dieses Gebührenverzeichnisses berechnet. Bitte beachten Sie, dass die GebüH aus den 1980er-Jahren stammt und seither nicht angepasst wurde.
Erstattung durch Versicherungen
Einige private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten die Kosten ganz oder teilweise.
Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung direkt bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist.
Terminabsagen
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 48 Stunden vorher ab (dabei zählen nur Arbeitstage, d.h. z.B. Absage für Montag spätestens am Freitag vorher, ebenso bei Feiertagen).
Kurzfristigere Absagen oder Notfälle können im Einzelfall besprochen werden. Bei Nichterscheinen wird das Honorar für eine Sitzung als Ausfallhonorar berechnet.